Wir bieten Ihnen das gesamte Spektrum der Grundpflege in Wesendorf
Unsere examinierten Pflegekräfte stehen jeden Tag dafür bereit, die grundlegenden Bedürfnisse der uns anvertrauten Menschen zu befriedigen. Die entsprechenden Leistungen sind im Bereich der Grundpflege zusammengefasst. Benötigen Sie vorübergehend oder auf Dauer Unterstützung durch unser Team? Dann wählen Sie aus diesen Services:
- Körperpflege
- Ernährung
- Mobilität
- Vorbeugung
- Förderung von Unabhängigkeit und Kommunikation
Die Körperpflege zählt nicht zur Behandlungspflege, sondern zur Grundpflege. Sie beinhaltet unter anderem die Zahn- und Haarpflege, aber auch das Waschen, Baden und Duschen. Pflegebedürftige, die bei der Nahrungsaufnahme Unterstützung brauchen, versorgen wir ebenfalls liebevoll. Eine mundgerechte Zubereitung der Speisen ist dabei selbstverständlich.
Vielfältige Leistungen aus der Grund- und Behandlungspflege
Hilfe bei der Mobilität gehört auch zur Grundpflege. Hierbei assistieren wir beim Aufstehen, Gehen sowie beim An- und Ausziehen. Weiterhin sind unsere Mitarbeiter in der Inkontinenz und Stomaversorgung solide geschult. Um Folgeerkrankungen vorzubeugen, umfasst die Grundpflege ebenso die Prävention. Unser Team in Wesendorf informiert Sie dazu jederzeit – genauso wie zur Behandlungspflege.
Ferner verfolgt die elementare Pflege das Ziel der Förderung der Selbstständigkeit. Hierzu üben unsere Fachkräfte grundsätzliche Tätigkeiten mit der zu pflegenden Person regelmäßig ein. Interessieren Sie sich für eine Grundpflege, ist es überdies sinnvoll, sich mit den rechtlichen Grundlagen vertraut zu machen.
Elementare Versorgung für alle ab Pflegegrad I
Der Leistungsanspruch auf Grundpflege ist im Sozialgesetzbuch (SGB) XI verankert. Haben Sie oder Ihr Angehöriger einen Pflegegrad, trägt die Kasse bestimmte Kosten – auch für die Behandlungspflege. Welche das konkret sind, richtet sich immer nach dem Einzelfall.
Möchten Sie eine Pflegebedürftigkeit feststellen lassen, müssen Sie dazu einen entsprechenden Antrag einreichen. Danach erstellt ein von der Kasse beauftragter Gutachter ein Pflegegutachten. Dieses weist der zu pflegenden Person einen Pflegegrad zwischen 1 und 5 zu. Wünschen Sie zur Grundpflege oder Behandlungspflege weitere Auskünfte? Dann nehmen Sie jetzt Kontakt auf!